Die Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Lungenkrankheit COVID-19 hat wesentliche Folgen für Wirtschaft und Unternehmen. Mittel- bis langfristig wird sich die Pandemie auf Versicherte, deren Vorsorgeeinrichtungen und auf die PK Rück auswirken: im Falle steigender Arbeitslosenzahlen ist mit vermehrter Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Belastung zu rechnen, was wiederum zu höheren Invaliditätsraten führen kann. Wir setzen jetzt schon alles in Bewegung, um möglichst viele Invaliditätsfälle zu vermeiden oder deren Ausmass zu vermindern.

Das Invaliditätsrisiko steigt
Eine Pandemie kann Todes-, Arbeitsunfähigkeits- und Invaliditätsraten beeinflussen. Das Coronavirus wirkt sich aktuell vor allem auf die Risiken Arbeitsunfähigkeit und längerfristig Invalidität aus. Das Todesfallrisiko wird rein aus Sicht Rückdeckung von Vorsorgeeinrichtungen aktuell als gering erachtet, da es sich bei den durch COVID-19 verursachten Todesfällen mehrheitlich um nicht mehr erwerbstätige Personen handelt, Risikogruppen ausgenommen.

Die PK Rück rechnet damit, dass die Pandemie sich direkt nur beschränkt auf mögliche längere Arbeitsunfähigkeiten auswirken wird, da der Krankheitsverlauf im Normalfall weniger als drei Monate dauert. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass indirekt durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie die Anzahl der längeren Arbeitsunfähigkeits- und in der Folge der Invaliditätsfälle ansteigen werden.

Verschiedene Quellen gehen von einer vorläufigen Arbeitslosenquote von 4 % aus (Stand Februar 2020: 2,5 %). Es ist ein realistisches Szenario, dass ca. 10-15 % der entlassenen Mitarbeitenden aufgrund psychischer Probleme arbeitsunfähig werden. Erfahrungsgemäss weist jeder zehnte Arbeitsunfähigkeitsfall in diesem Zusammenhang ein hohes IV-Risiko auf. Sollte die Arbeitslosenquote länger als sechs Monate auf hohem Niveau bleiben, rechnet die PK Rück damit, dass die gesprochenen IV-Renten um 3-5 % steigen.

Die PK Rück handelt
Wir sind aktiv daran, die indirekten Auswirkungen von COVID-19 für unsere Kunden und deren Versicherten einzuschätzen und die negativen Folgen so weit wie möglich zu begrenzen. Die Wiedereingliederung von arbeitsunfähigen Personen spielt dabei eine besonders wichtige Rolle: Gekündigte Arbeitnehmende haben im Zuge von einschneidenden Stellenabbauten häufig mit psychischen Belastungen zu kämpfen – eine gezielte und sofortige Hilfestellung kann dazu beitragen, dass die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verkürzt und eine Invalidität verhindert wird.

«Es lohnt sich, frühzeitig sinnvolle Massnahmen zu ergreifen, um den Versicherten zu helfen»

 

Damit die negativen Folgen für alle Beteiligten so gut wie möglich begrenzt werden können, erhöht die PK Rück ihre Schadenminderungsmassnahmen und verstärkt die hierfür notwendigen Ressourcen. Dazu gehört insbesondere das Case Management, welches betroffene Personen unterstützt, ihre Arbeit möglichst rasch wieder aufnehmen zu können. Grob geschätzt ist das Schadenpotenzial ohne Schadenminderungsmassnahmen doppelt so hoch wie mit Massnahmen. Von der Einschätzung der PK Rück ausgehend kann die Steigerung der IV-Renten somit auf 1.5 – 2.5% begrenzt werden. Schadenminderungsmassnahmen rechtfertigen sich durch eine erfahrungsgemäss hohe Erfolgsquote (70 %) und die Tatsache, dass sowohl für das Wohl des Individuums als auch der Gesellschaft gesorgt wird.